Für Menschen & Organisationen, die etwas bewirken wollen.
Ein eingespieltes Team von zwei Filmemachern, die mit Leidenschaft und Herz bei der Sache sind. Mit MAVEN bündeln wir unsere Erfahrung und Energie in einer gemeinsamen Filmproduktion, die nicht nur liefert, sondern berührt und begeistert.
Wir produzieren Filme für Menschen und Firmen, die etwas bewirken wollen. Emotional, authentisch und mit Liebe zum Detail. Von der ersten Idee bis zum fertigen Film arbeiten wir dabei eng und partnerschaftlich mit unseren Kundinnen und Kunden zusammen.
Weil wir an die Kraft von Geschichten glauben und daran, dass sie durch Filme Menschen berühren, Verbindungen schaffen und Veränderungen anstossen.
Drei ausgewählte Filme aus unseren privaten Portfolios. Auf unseren persönlichen Webseiten findest du weitere Beispiele. Gerne senden wir dir auch andere Projekte zu, die zu deiner Idee oder Firma passen könnten.
Möchtest du vorerst einfach mal auf dem Laufenden gehalten werden? Wenn du dich hier einträgst, werden wir dir sporadisch ein Update senden, wo wir dran sind & was uns inspiriert.
Was ist ein Unternehmen im Verantwortungseigentum?
Ein Unternehmen im Verantwortungseigentum gehört sich selbst. Die Kontrolle liegt bei den Menschen, die aktiv zum Unternehmen beitragen. Gewinne dienen dem Zweck, nicht der persönlichen Bereicherung.
Was bedeutet das für mich als Kunde/Kundin oder Partner:in?
Du arbeitest mit einem unabhängigen, werteorientierten Unternehmen. Unsere Entscheidungen richten sich nach Sinn, Qualität und Wirkung und nicht nach kurzfristigem Profit.
Was macht ihr mit euren Gewinnen?
Wir investieren sie zurück in unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden und in neue Ideen. Gewinne sind für uns Mittel zum Zweck und nicht das eigentliche Ziel.
Warum habt ihr euch für Verantwortungseigentum entschieden?
Wir möchten mit unserer Arbeit einen echten Mehrwert schaffen und einen positiven Unterschied machen. Verantwortungseigentum verankert diese Haltung dauerhaft in unserer DNA: Unsere Struktur stellt sicher, dass MAVEN immer dem Zweck dient, nicht dem persönlichen Profit.
Also wie funktioniert das alles genau?
Mehr zum Thema erfährst du bei Purpose Schweiz. Wie wir das bei uns umsetzen, erklären wir dir gerne in einem persönlichen Gespräch bei einem Kaffee. Melde dich gerne oben per Formular oder per Mail.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MAVEN Film GmbH1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen der MAVEN Film GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) für die Erbringung von Filmproduktionen.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich festgehalten wurden. Individuelle Verträge gehen diesen AGB vor.2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme einer Offerte zustande. Die Annahme kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, während 30 Tagen verbindlich.3. Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen gemäss Offerte und Briefing.
Zwischenergebnisse (z.B. Konzept, Schnittfassungen) dienen der Abstimmung und gelten nach Freigabe als verbindliche Grundlage für die weitere Ausarbeitung.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen sorgfältig und nach branchenüblichem Standard.4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Umsetzung notwendigen Inhalte, Informationen, Materialien und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Er verpflichtet sich, Zwischenresultate zeitnah zu prüfen und Feedback innert angemessener Frist (in der Regel 5 Arbeitstage) zu geben.
Verzögerungen oder Mehraufwand infolge verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass bereitgestellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der Offerte.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde:
• 50% bei Vertragsabschluss
• 50% bei Ablieferung
Rechnungen sind innert 10 Tagen zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Arbeiten auszusetzen oder zurückzuhalten.6. Änderungen und Zusatzaufwand
Änderungen oder Erweiterungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden zusätzlich verrechnet.
Solche Änderungen können Auswirkungen auf den Zeitplan und die Kosten haben.7. Termine und Verzögerungen
Termine werden nach bestem Wissen geplant, sind jedoch nicht garantiert.
Verzögerungen aufgrund von Umständen ausserhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers (insbesondere Wetter, Krankheit, technische Ausfälle, Verzögerungen durch Dritte oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers) führen zu einer angemessenen Anpassung von Zeitplan und Kosten.8. Abnahme und Korrekturen
Der Auftraggeber prüft das Werk nach Ablieferung und meldet allfällige Mängel innert 5 Arbeitstagen schriftlich oder mündlich.
Bleibt eine Rückmeldung aus, gilt das Werk als abgenommen.
Im Preis inbegriffen sind zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Umfang. Weitere Anpassungen werden zusätzlich verrechnet.9. Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung das Recht ein, das fertige Werk im vereinbarten Umfang zu nutzen.
Sofern nicht anders vereinbart, gilt:
• Nutzung für eigene Kommunikationszwecke (z.B. Website, Social Media, Präsentationen)
• Dauer: 5 Jahre
• Gebiet: Schweiz
Erweiterte Nutzungen (z.B. internationale Nutzung, bezahlte Werbung, TV-Ausstrahlung) bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung und Vergütung.
Alle nicht ausdrücklich übertragenen Rechte verbleiben beim Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Werk für Eigenwerbung (z.B. Portfolio, Website, Präsentationen) zu verwenden.10. Rechte Dritter
Rechte an Musik, Archivmaterial oder Leistungen Dritter sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht im Preis enthalten und müssen separat geregelt werden.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Einhaltung solcher Rechte, sofern er entsprechendes Material bereitstellt.11. Produktionsabbruch
Wird ein Projekt nach Vertragsabschluss durch den Auftraggeber abgebrochen, gelten folgende Regelungen:
• Abbruch vor Produktionsbeginn: Verrechnung aller bis dahin entstandenen Kosten
• Abbruch kurz vor oder während der Produktion: mindestens 50% des vereinbarten Gesamtpreises
• Abbruch während oder nach Produktion: voller vereinbarter Preis
Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.12. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten entstehen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den Auftragswert beschränkt.
Die Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, wird ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Inhalte, die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden.13. Archivierung
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Rohmaterial oder Projektdateien dauerhaft zu speichern.
Eine Aufbewahrung erfolgt ohne Gewähr. Der Auftraggeber ist für die Sicherung und Archivierung der gelieferten Daten verantwortlich.14. Höhere Gewalt
Kann ein Projekt aufgrund höherer Gewalt nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag anzupassen oder zu beenden.
Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.15. Schlussbestimmungen
Es gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.